Wichtig

Jedes Mitglied ist verpflichtet, Veränderungsmeldungen zu seiner Person und seines "personengebundenen" Antennenanschlusses den Ansprechpartnern Technik für die jeweiligen Bereiche anzuzeigen.

Helfen Sie uns, indem Sie im Falle eines Neubezuges einer Wohnung in Ihrem Haus den neuen Mieter von seiner Meldepflicht an die entsprechenden Ansprechpartner bezüglich der Nutzung des vorhandenen Kabelfernsehanschlusses informieren.